Ladesäule für den Dienstwagen – Wie organisiere ich das?

Eine Ladesäule für den Dienstwagen zu organisieren ist eigentlich gar nicht so schwer.  In diesem Artikel zeige ich dir einige Möglichkeiten auf.

Es gibt nicht die eine, perfekte Ladelösung

Es kommt wie immer auf die Ausgangssituation an. Was bringt mir eine umfangreiche Ladekartensammlung, wenn ich 95 Prozent meiner Ladevorgänge sowieso in der Firma mache. Deshalb frage ich meine Kunden immer erst nach dem hauptsächlichen Einsatzzweck und den Gegebenheiten vor Ort.

Ladesäule für den Dienstwagen im Unternehmen

Es liegt auf der Hand. Habe ich einen Job bei dem ich die meiste Zeit im Büro bin, ist es am sinnvollsten, wenn das Auto lädt während ich arbeite. Der Vorteil ist, dass die Dienstwagen der Mitarbeiter mehrere Stunden nicht bewegt werden und somit alle Fahrzeuge mit einer geringen Ladegeschwindigkeit nur das nachtanken, was benötigt wird. Wird die Anzahl der elektrischen Dienstwagen im Unternehmen größer, dienen intelligente Backend-Systeme dazu die Ladevorgänge der Mitarbeiter zu organisieren. Es wird wohl sehr selten der Fall sein, dass alle Mitarbeiter gleichzeitig innerhalb weniger Minuten ihr Elektroauto voll laden müssen. Aber natürlich denkt jeder sofort an das worst-case-Szenario.

Ladesäule des Unternehmens bei dem Mitarbeiter zuhause

Ladesäule zuhause
Ladesäule zuhause

Besonders praktisch für diejenigen, die über eine eigene Parkfläche vor der Mietwohnung oder dem Eigenheim verfügen, gibt es auch eine besonders gute Möglichkeit. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer eine Ladesäule zur Verfügung. Er bezahlt dabei alle Kosten die zur Errichtung der Ladevorrichtung notwendig sind. Entweder diese verbleibt dann im Eigentum des Arbeitgebers. Dann ist kein geldwerter Vorteil entstanden, jedoch macht das z.B. eine private Nutzung der Ladeinfrstruktur sehr kompliziert und aufwendig in der späteren Abwicklung. In den meisten Fällen wünschen alle beteiligten deshalb, dass die Ladesäule Eigentum des Mitarbeiters wird.  Der daraus entstehende geldwerte Vorteil kann dann steuerbegünstigt einmalig mit 25% der Gesamtsumme als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, jedoch nur, wenn es eine Zusatzleistung zum bisher geschuldeten Gehalt ist. Diese Regelung ist gesetzlich bis 2030 festgesetzt.

unbedingt intelligente Ladesäule nutzen

Sollen, wie im Regelfall, die mit den Ladevorgängen zusammenhängenden entstandenen Stromkosten mit dem Arbeitgeber verrechnet werden, so müssen alle Ladevorgänge dokumentiert werden. Hierfür ist  eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur Voraussetzung die im Idealfall die Auswertung über die Ladevorgänge automatisch bereitstellt. Ich arbeite in diesem Thema schon seit einiger Zeit gerne mit den Profis von emobicon zusammen.

elektrischer Dienstwagen mit privater Ladesäule

Es ist natürlich auch nicht verboten seinen Dienstwagen an der privat angeschafften Ladesäule zu laden. Dies würde  ich allerdings nur dann machen, wenn ich sehr geringe monatliche Ladekosten für den Dienstwagen verursache, denn steuerbegünstigt kann hier mit dem Arbeitgeber nur zu geringen Pauschalen abrechnen und häufig ist das nachteilig für mich als Arbeitnehmer.

öffentliche Ladesäulen nutzen

Oft heißt es zwar es gäbe zu wenig Ladesäulen, doch das stimmt schon lange nicht mehr. Mittlerweile gibt es bereits weit über 40.000 öffentliche Ladepunkte in Deutschland. Eine gute Übersicht hast du zum Beispiel auf www.goingelectric.de . Ich kann meinen Dienstwagen deshalb häufig auch praktisch an öffentlichen Ladestationen z.b. in der Nähe meines Arbeitsplatzes, beim Einkauf oder während meines Besuches im Fitnessstudio laden. Attraktive Ladetarife für Firmen gibt es immer häufiger. Außerdem beachtet bitte. Im Alltag fahren die wenigsten jeden Tag hunderte Kilometer. Ihr werdet also vielleicht nur ein- oder wenige Male pro Woche zum Nachladen eine praktische Gelegenheit nutzen müssen. Meine Frau lädt beispielsweise seit mittlerweile fast einem Jahr problemlos 1-2 mal pro Woche gegenüber Ihrer Arbeitsstätte an einer öffentlichen Ladesäule von Innogy bzw. EON. Ein attraktiver Kombi-Tarif von Haushalts- und Autostrom ermöglicht es sogar, dass die Ladevorgänge für uns kostenneutral sind und nicht zusätzlich zum Haustarif abgerechnet werden. Sie spart dadurch enorm viele Kosten im Vergleich zu dem Betrieb Ihres vorherigen Verbrennerfahrzeuges ein.

Es gibt noch unzählige weitere Möglichkeiten

Es ist enorm viel Bewegung in der Entwicklung von Ladelösungen am Arbeitsplatz. Auch wenn dein Arbeitgeber heute noch keine Ladelösung anbieten kann oder möchte, so kann es sich in der nahen Zukunft sehr wahrscheinlich entwickeln. Es ist also durchaus möglich, dass du erstmal öffentlich laden wirst und mit der Zeit die weitere Akzeptanz deines Arbeitgebers zur Errichtung von Ladeinfrastruktur unter anderem durch dein positives Beispiel entsteht. Informiere dich gerne auch in meinen weiteren Artikeln, welche Argumente deinen Arbeitgeber motivieren können auf e-Mobilität umzusteigen. Zum Beispiel hier.

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Geschrieben und veröffentlicht von:

Jan Beilmann

Gründer jobcars

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Hinweise für Arbeitnehmer:
1 Enthält die Steuerabgaben die aus der Dienstwagenversteuerung Pauschalmethode entstehen
2 Bei Gehaltsumwandlung sind die relevanten Teile der Unternehmerkosten enthalten

Hinweise für den Arbeitgeber:
1 Enthält die monatl. Leasing-/Abo Rate
2 Enthält die Beiträge AG zur Sozialversicherung
3 Enthält die USt. die aus der Fahrzeugbereitstellung entsteht
4 Zusätzliche Kosten bei Leasing Es entstehen neben der berücksichtigten monatl. Leasingrate noch weitere Kosten für z.B. Strom, Versicherung, Wartung, Verschleiß, evtl. Überführungs- & Zulassungskosten, KfZ Steuer entfällt bei E-Auto bis 2030. Der Arbeitgeber sollte die weiteren Kosten in seiner detaillierten Kostenkalkulation unbedingt zusätzlich beachten! Inwieweit er die Kosten als Gehaltsumwandlung einrechnet oder im Dienstwagenüberlassungsvertrag regelt bleibt ihm überlassen.

Bei ABO ist in der Regel in der monatl. Rate alles enthalten außer Strom (ausgenommen Schäden, Mehrkilometer etc.)

Spare durch den Umweltbonus!

Die Leasingsonderzahlung ist durch den Umweltbonus und die Innovationsprämie für Sie kostenneutral. Bitte beachten Sie jedoch, dass auf die Anzahlung Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie des Bundes ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der staatliche Umweltbonus inkl. der Innovationsprämie gilt derzeit bis Erstzulassung 31.12.2022.

Von einer Verlängerung der Innovationsprämie bis Erstzulassung 31.12.2025 wird derzeit ausgegangen, jedoch liegt noch keine finale Bestätigung vor.

Abo vs Leasing

Der hauptsächliche Unterschied besteht in dem Leistungsumfang und der Flexibilität in der Laufzeit. Während bei Leasingangeboten häufig eine feste Laufzeit von 18-48 Monaten vereinbart wird, finde ich beim ABO Laufzeiten von 1-24 Monate und häufig die monatlich kündbar.

Der Leistungsumfang des ABOs beinhaltet bereits sämtliche für den Betrieb des Fahrzeuges notwendige Kosten außer Strom in der monatlichen Mietrate. Beim Leasing muss ich mich selber um eine Vollkaskoversicherung, Wartung, Bereifung etc.. kümmern.

Die Raten für das ABO sind in der Regel deutlich über denen beim Leasing, jedoch kann ich demgegenüber einige Kosten einsparen und die administrativen Aufwendungen in meinem Unternehmen senken. Beides sind sinnvolle Varianten, um Elektromobilität in meinen Firmenfuhrpark zu etablieren.