Wie kann ich als Vermieter eine Ladesäule für elektrische Dienstwagen bereitstellen?

Elektrische Dienstwagen werden immer häufiger genutzt und logischerweise kommt damit auch häufiger die Nachfrage nach einer Ladesäule. Als Vermieter gewerblich genutzten Immobilien schiebe ich das Thema vielleicht schon länger vor mir hin, weil ich gehört habe es sei eine komplizierte und kostspielige Angelegenheit.

Mit dem richtigen Partner an der Seite ist es in vielen Fällen sehr einfach eine Ladesäule aufzubauen

Natürlich gibt es ein paar Voraussetzungen die für die Installation einer Ladesäule erfüllt sein müssen. Eine nutzbare Parkfläche muss schon zur Verfügung stehen, denn eine neue auf fremden Grund zu erschließen fällt den fähigsten Experten für Ladeinfrastruktur logischerweise schwer. Für den Geldbeutel ist es natürlich auch ideal, sofern beim Bau der Immobilie schon Leerrohre zu den Parkplätzen verlegt wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, auch kein Problem, denn sämtliche baulichen Maßnahmen die im Zusammenhang mit der Errichtung der Ladeinfrastruktur stehen, sind in vielen Förderprogrammen voll förderfähig. Es lohnt sich aber alleine schon den richtigen Ladeinfrastruktur-Experten hinzuzuziehen dadurch, dass dieser häufig aus seiner Erfahrung Einsparpotenziale bei der Auswahl des richtigen Parkplatzes direkt mit einbezieht.

Vorausschauend planen und den richtigen Grundstein für die Zukunft legen

Definitiv sollten Sie nicht zu viele Ladesäulen auf einmal errichten. Nicht jedes Elektroauto benötigt jeden Tag eine Ladesäule zum Nachladen, denn die Akkukapazität ist in den allermeisten Fällen deutlich größer als der Energieaufwand für die täglich zurückzulegende Strecke. Im Durchschnitt wird ein Auto in Deutschland 35 Kilometer am Tag bewegt. Die realistische Reichweite eines Renault ZOE (Kleinwagen) liegt zum Beispiel bei normaler Fahrweise bereits über 300km. Ein Tesla Model 3 Long Range fährt deutlich über 400 Kilometer ohne nachladen zu müssen. Deshalb starten Sie mit einer kleinen Anzahl, aber bedenken Sie: Wenn einmal der Boden auf ist, legen Sie gleich Leerrohre für die perspektivische Erweiterung des Ladeparks. Die Mehrkosten sind sehr gering, der Effekt für die Zukunft aber sehr groß.

Der Vermieter muss nichts abrechnen, das können die meisten Ladesäulen automatisch selbst

Nun denken Sie als Vermieter vielleicht, wenn Sie mehreren Mietern eine Ladesäule zur Verfügung stellen müssen Sie alles, zum Beispiel  die Abrechnung des getankten Stroms, organisieren und haben viel Arbeit und somit auch Kosten damit. Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn intelligente Backend System mit Anbindung von automatischen Zahglungsdiensten regeln das im Hintergrund. Das Backend System muss nur einmal richtig eingerichtet werden, wobei der Ladeinfrastruktur-Experte in der Regel anbietet zu helfen oder die gesamte Einrichtung direkt übernimmt. Der Tankvorgang des Mieters wird dadurch dokumentiert, dass er sich vor Beginn des Ladevorgangs entweder über sein Handy oder über einen RFID Chip verifiziert. Ich persönlich bevorzuge die RFID Variante, da es aus meiner Sicht einfach schneller geht als erst das Handy auszupacken und ins richtige Menü zu gehen.

Nutzer von elektrischen Dienstwagen sind interessiert an einer guten Organisation

Wie bei allen anderen Hausregeln auch sollten Regeln für die Nutzung der Ladeinfrastruktur aufgestellt und bei der Vergabe der Zugangsberechtigungen kommuniziert werden. Zum Beispiel sollte geregelt sein, dass nur während des aktiven Ladevorgangs  auf dem E-Parkplatz geparkt werden darf. Außerdem macht es gegebenenfalls Sinn feste Zeitfenster je Firma vorzugeben, aber auch flexible Zeitfenster in denen ein außerplanmäßiges Nachladen möglich wäre. Alle verifizierten Nutzer der Ladesäule haben dasselbe Interesse: Verlässlichkeit und Ordnung. Deshalb funktioniert es häufig auch ohne Kalender und feste Zeitfenster, sondern auf der zwischenmenschlichen Ebene.

Refinanzierung der Ladeinfrastruktur und mehr Fördermittel nutzen mit öffentlich zugänglicher Ladesäule

Einige Unternehmen treffen die bewusste Entscheidung ihre Ladeinfrastruktur, sowie den Parkraum z.B. außerhalb der Regelarbeitszeiten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei der Errichtung profitiert man in diesem Fall noch stärker von Fördermitteln und tut der Allgemeinheit ebenfalls einen großen Gefallen. Denn nicht jeder hat die Möglichkeit zuhause oder am Arbeitsplatz zu laden. Auch hier regelt das Backend System die Abrechnung je getankter Kilowattstunde und Zugangsberechtigungen. Sicherlich refinanziere ich über diesen Weg die Investition nicht innerhalb weniger Wochen, aber langfristig kann es eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen eine Ladesäule im Unternehmen sein.

Expertentipp!

Wir haben sehr gute Erfahrungen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Firma emobicon gemacht. Mit kompetenten Beratung, über die verlässliche Umsetzung und Förderabwicklung für Ladeinfrastruktur hat emobicon schon hunderte  Projekte im gewerblichen Bereich umgesetzt. Von einer 11KW Ladesäule bis hinzu Schnellladeparks mit mehreren hundert Ladepunkten war schon alles dabei.

 

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Geschrieben und veröffentlicht von:

Jan Beilmann

Gründer jobcars

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Hinweise für Arbeitnehmer:
1 Enthält die Steuerabgaben die aus der Dienstwagenversteuerung Pauschalmethode entstehen
2 Bei Gehaltsumwandlung sind die relevanten Teile der Unternehmerkosten enthalten

Hinweise für den Arbeitgeber:
1 Enthält die monatl. Leasing-/Abo Rate
2 Enthält die Beiträge AG zur Sozialversicherung
3 Enthält die USt. die aus der Fahrzeugbereitstellung entsteht
4 Zusätzliche Kosten bei Leasing Es entstehen neben der berücksichtigten monatl. Leasingrate noch weitere Kosten für z.B. Strom, Versicherung, Wartung, Verschleiß, evtl. Überführungs- & Zulassungskosten, KfZ Steuer entfällt bei E-Auto bis 2030. Der Arbeitgeber sollte die weiteren Kosten in seiner detaillierten Kostenkalkulation unbedingt zusätzlich beachten! Inwieweit er die Kosten als Gehaltsumwandlung einrechnet oder im Dienstwagenüberlassungsvertrag regelt bleibt ihm überlassen.

Bei ABO ist in der Regel in der monatl. Rate alles enthalten außer Strom (ausgenommen Schäden, Mehrkilometer etc.)

Spare durch den Umweltbonus!

Die Leasingsonderzahlung ist durch den Umweltbonus und die Innovationsprämie für Sie kostenneutral. Bitte beachten Sie jedoch, dass auf die Anzahlung Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie des Bundes ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der staatliche Umweltbonus inkl. der Innovationsprämie gilt derzeit bis Erstzulassung 31.12.2022.

Von einer Verlängerung der Innovationsprämie bis Erstzulassung 31.12.2025 wird derzeit ausgegangen, jedoch liegt noch keine finale Bestätigung vor.

Abo vs Leasing

Der hauptsächliche Unterschied besteht in dem Leistungsumfang und der Flexibilität in der Laufzeit. Während bei Leasingangeboten häufig eine feste Laufzeit von 18-48 Monaten vereinbart wird, finde ich beim ABO Laufzeiten von 1-24 Monate und häufig die monatlich kündbar.

Der Leistungsumfang des ABOs beinhaltet bereits sämtliche für den Betrieb des Fahrzeuges notwendige Kosten außer Strom in der monatlichen Mietrate. Beim Leasing muss ich mich selber um eine Vollkaskoversicherung, Wartung, Bereifung etc.. kümmern.

Die Raten für das ABO sind in der Regel deutlich über denen beim Leasing, jedoch kann ich demgegenüber einige Kosten einsparen und die administrativen Aufwendungen in meinem Unternehmen senken. Beides sind sinnvolle Varianten, um Elektromobilität in meinen Firmenfuhrpark zu etablieren.