Bonitätsprüfung – Warum und was?

Bonitätsprüfung – Kreditinstitute und Mobilitätsanbieter überprüfen aus zweierlei Gründen die Bonität eines potenziellen gewerblichen Kunden. Zum einen möchten Sie den Kunden vor Überschuldung schützen und zum zweiten möchten sie das Risiko von Zahlungsausfälle logischerweise im eigenen Interesse gering halten. Deshalb verlangen insbesondere Kreditinstitute einige Informationen und Nachweise zur Bonitätsprüfung.

Bonitätsprüfung – Für jüngere Gewerbetätigkeiten ist ABO oft geeigneter

Vorweg kann ich schonmal das Thema Autovermietung/Abo-Anbieter hervorheben. Hier ist die Einstiegshürde oftmals “einfacher”. Bei gewerblichen Kunden besorgen sie sich eigenständig in den meisten Fällen nur eine Auskunft über Creditreform, bevor sie dem Vertrag zustimmen. Also falls du von dem Kreditinstitut mal eine Absage bekommst, heißt es nicht automatisch, dass das Thema Firmenfahrzeug für dein Unternehmen nicht funktionieren kann. ABO Angebote kannst du dir im Shop filtern.

Sonderfall Gewerbe jünger zwei Jahre

Besonders wenn die Gewerbetätigkeit noch nicht allzu lange ausgeübt wird, führen die Kreditinstitute eine etwas umfangreichere Bonitätsprüfung als üblich durch. Hier muss zu den unten genannten Nachweisen häufig noch eine betriebswirtschaftliche Auswertung BWA vom Vor- und aktuellen Geschäftsjahr eingereicht werden. Um das Risiko für das Kreditinstitut zu senken, ist das Ergebnis häufig eine Erhöhung der Leasingsonderzahlung/Anzahlung und/oder eine Bankbürgschaft.
Die Kreditinstitute arbeiten im Detail grundsätzlich nicht alle gleich, aber dennoch kann man davon ausgehen, dass in den meisten Fällen ähnliche Nachweise gefordert werden. Deshalb habe ich dir im folgenden aufgelistet, welche Unterlagen und Informationen im Regelfall ausreichen dürften.

GmbH

  • Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
  • unterschriebene Selbstauskunft (Vorlage wird von Leasinggesellschaft bereitgestellt)
  • Kopie Personalausweis Zeichnungsberechtigte/r

GbR

  • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung
  • unterschriebene Selbstauskunft (Vorlage wird von Leasinggesellschaft bereitgestellt)
  • Kopie Personalausweis aller Gesellschafter

UG

  • Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
  • unterschriebene Selbstauskunft (Vorlage wird von Leasinggesellschaft bereitgestellt)
  • Kopie Personalausweis Zeichnungsberechtigte/r

Einzelunternehmer*innen

  • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung
  • unterschriebene Selbstauskunft (Vorlage wird von Leasinggesellschaft bereitgestellt)
  • Kopie Personalausweis

Freiberufler*innen und Kammerberufe

  • Bescheid der Steuerberatung über Tätigkeit
  • Angabe der Steuernummer und zuständiges Finanzamt
  • unterschriebene Selbstauskunft (Vorlage wird von Leasinggesellschaft bereitgestellt)
  • Kopie Personalausweis

AG

  • Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
  • unterschriebene Selbstauskunft (Vorlage wird von Leasinggesellschaft bereitgestellt)
  • Kopie Personalausweis Zeichnungsberechtigte/r

OHG und KG

  • Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
  • unterschriebene Selbstauskunft (Vorlage wird von Leasinggesellschaft bereitgestellt)
  • Kopie Personalausweis Zeichnungsberechtigte/r

Einzelkaufleute

  • Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
  • unterschriebene Selbstauskunft (Vorlage wird von Leasinggesellschaft bereitgestellt)
  • Kopie Personalausweis Zeichnungsberechtigte/r

Nebengewerbe (Vorsicht bei einigen Banken ausgeschlossen)

  • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung
  • unterschriebene Selbstauskunft (Vorlage wird von Leasinggesellschaft bereitgestellt)
  • Kopie Personalausweis aller Gesellschafter

 

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Geschrieben und veröffentlicht von:

Jan Beilmann

Gründer jobcars

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Hinweise für Arbeitnehmer:
1 Enthält die Steuerabgaben die aus der Dienstwagenversteuerung Pauschalmethode entstehen
2 Bei Gehaltsumwandlung sind die relevanten Teile der Unternehmerkosten enthalten

Hinweise für den Arbeitgeber:
1 Enthält die monatl. Leasing-/Abo Rate
2 Enthält die Beiträge AG zur Sozialversicherung
3 Enthält die USt. die aus der Fahrzeugbereitstellung entsteht
4 Zusätzliche Kosten bei Leasing Es entstehen neben der berücksichtigten monatl. Leasingrate noch weitere Kosten für z.B. Strom, Versicherung, Wartung, Verschleiß, evtl. Überführungs- & Zulassungskosten, KfZ Steuer entfällt bei E-Auto bis 2030. Der Arbeitgeber sollte die weiteren Kosten in seiner detaillierten Kostenkalkulation unbedingt zusätzlich beachten! Inwieweit er die Kosten als Gehaltsumwandlung einrechnet oder im Dienstwagenüberlassungsvertrag regelt bleibt ihm überlassen.

Bei ABO ist in der Regel in der monatl. Rate alles enthalten außer Strom (ausgenommen Schäden, Mehrkilometer etc.)

Spare durch den Umweltbonus!

Die Leasingsonderzahlung ist durch den Umweltbonus und die Innovationsprämie für Sie kostenneutral. Bitte beachten Sie jedoch, dass auf die Anzahlung Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie des Bundes ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der staatliche Umweltbonus inkl. der Innovationsprämie gilt derzeit bis Erstzulassung 31.12.2022.

Von einer Verlängerung der Innovationsprämie bis Erstzulassung 31.12.2025 wird derzeit ausgegangen, jedoch liegt noch keine finale Bestätigung vor.

Abo vs Leasing

Der hauptsächliche Unterschied besteht in dem Leistungsumfang und der Flexibilität in der Laufzeit. Während bei Leasingangeboten häufig eine feste Laufzeit von 18-48 Monaten vereinbart wird, finde ich beim ABO Laufzeiten von 1-24 Monate und häufig die monatlich kündbar.

Der Leistungsumfang des ABOs beinhaltet bereits sämtliche für den Betrieb des Fahrzeuges notwendige Kosten außer Strom in der monatlichen Mietrate. Beim Leasing muss ich mich selber um eine Vollkaskoversicherung, Wartung, Bereifung etc.. kümmern.

Die Raten für das ABO sind in der Regel deutlich über denen beim Leasing, jedoch kann ich demgegenüber einige Kosten einsparen und die administrativen Aufwendungen in meinem Unternehmen senken. Beides sind sinnvolle Varianten, um Elektromobilität in meinen Firmenfuhrpark zu etablieren.