Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend “AGB”) gelten für sämtliche Angebote und Vermittlungen, die über Internetportale von Jobcars GmbH, Marketingaktionen von Jobcars GmbH oder über sonstige Kontakte und Kommunikationswege zwischen Kunden und Jobcars GmbH angebahnt werden. Als Kunde wird jeder bezeichnet, der mit Jobcars GmbH über die genannten Wege Kontakt aufnimmt.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn Jobcars GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 2 Vermittlungsauftrag/Händlervertrag

(1) Der Kunde beauftragt Jobcars GmbH, einen Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und einem Händler von Fahrzeugen, Mobilitätssystemen oder vergleichbaren Dienstleistungen zu vermitteln. Der Auftrag ist für den Kunden für den Zeitraum von 30 Tagen ab zustande kommen verbindlich.

(2) Zur Nutzung der Leistungen von Jobcars GmbH registriert sich der Kunde mit einem Nutzerkonto im Internet-Angebot von Jobcars GmbH.

(3) Der Vermittlungsauftrag kommt zustande, indem der Kunde den Button „Kostenpflichtig bestellen“ anklickt. Ein Vertrag mit dem Händler ist damit noch nicht geschlossen.

(4) Der Kunde richtet durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ aber gleichzeitig ein verbindliches Angebot an den Händler, gerichtet auf Abschluss des vom Kunden ausgewählten Vertrages. Jobcars GmbH leitet das Angebot als Bote an den Händler weiter und nimmt für den Kunden die Annahme des Angebots oder dessen Ablehnung aus Bonitätsgründen entgegen. Jobcars GmbH leitet die Antwort des Händlers dann an den Kunden weiter.

(5) Der Vermittlungsauftrag ist mit seiner Übermittlung durch Jobcars GmbH an den Händler erfüllt.

(6) Die Leistungen von Jobcars GmbH erfolgen für den Kunden grundsätzlich kostenfrei. Weder für die Vermittlungsleistungen von Jobcars GmbH noch bei Abschluss von Verträgen mit Händlern fallen Kosten für den Kunden an.

(7) Die Nutzbarkeit der Dienstleistung von Jobcars GmbH steht unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit der Internet-Präsenz. Infolge äußerer Einflüsse kann es zu Einschränkungen der Nutzbarkeit kommen.

§ 3 Preise, Fahrzeugübergabe und Lieferzeiten

(1) Die angegebenen Preise für das Fahrzeug sind, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Endpreise excl. MwSt. Überführungs- oder Werksabholungskosten werden gegebenenfalls ausgewiesen.

(2) Die Fahrzeugübergabe erfolgt am Standort des jeweiligen ausliefernden Händlers oder bei Werksabholung am Standort des Werks. Je nach Übergabeort fallen unterschiedliche Überführungs- bzw. Werksabholungskosten an. Eine Anlieferung an einen vom Kunden bestimmten Ort kann gesondert vereinbart und berechnet werden. Sollte in dem Angebot eine kundenbezogene Prämie berücksichtigt sein, muss das Fahrzeug vor der Auslieferung auf den im Vermittlungsauftrag genannten Kunden zugelassen werden. Andernfalls können ggf. eingerechnete Prämien nicht gewährt werden und müssen vom Kunden zurückerstattet werden.

(3) Informationen zu den Lieferzeiten sind unverbindlich und vorbehaltlich werk- oder händlerseitiger Änderungen.

(4) Die Beantragung von Fördermitteln und Boni liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Jobcars GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit etwaiger Auskünfte Dritter zur Höhe von Zuschüssen oder Förderungen.

§ 4 Ablehnung und Auflösung von Vermittlungsaufträgen

(1) Jobcars GmbH ist berechtigt, den Vermittlungsvertrag mit dem Kunden durch Erklärung in Text- oder Schriftform zu kündigen, wenn das vom Kunden beauftragte Fahrzeug nicht verfügbar ist. Der Vermittlungsauftrag kommt insoweit vorbehaltlich der Lieferbarkeit des Fahrzeugs zustande. Das Gleiche gilt, wenn zu den angegebenen Konditionen kein Händler ermittelt werden kann.

(2) Auch bei Irrtümern über Fahrzeugmerkmale, die in die Fahrzeugkonfiguration eingeflossen sind sowie bei irrtümlich angegebenen oder nicht angegebenen Preisbestandteilen kann Jobcars GmbH den Vermittlungsauftrag beenden.

(3) Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Jobcars GmbH wegen der Nichtlieferbarkeit eines Fahrzeugs, der mangelnden Ermittelbarkeit eines geeigneten Händlers oder bei der Beendigung des Vertrages wegen Irrtums über Fahrzeugmerkmale ist ausgeschlossen.

§ 5 Kauf-, Finanzierungs-, Leasing-, Mietverträge und Zahlung

(1) Der Kunde erhält auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages vom Händler die Vertragsunterlagen des Händlers. Bei Leasing und Finanzierungen erhält der Kunde ggf. zusätzlich die Vertragsunterlagen des begleitenden Finanzdienstleisters.

(2) Jobcars GmbH überbringt lediglich zusätzliche Vertragsunterlagen. Eine Beteiligung am Vertrag findet nicht statt. Jobcars GmbH ist ausschließlich Vermittler und nicht Partei vermittelter Verträge.

(3) Sämtliche Zahlungen erfolgt direkt an den Händler. Bei Finanzierungs- und Leasingverträgen erfolgt die Zahlung entsprechend des mit dem jeweiligen Finanzdienstleister geschlossenen Vertrages. Die Erfüllung von Forderungen erfolgt somit ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, nicht aber gegenüber Jobcars GmbH.

§ 6 Haftung

(1) Jobcars GmbH haftet nicht für Annahme, Nichtannahme, nicht vollständige, falsche oder verspätete Annahme eines Vermittlungsauftrages durch den Händler.

(2) Jobcars GmbH haftet in keiner Form für Angelegenheiten aus Verträgen zwischen dem Kunden und Händlern, Herstellern oder Finanzdienstleistern. Insbesondere haftet Jobcars GmbH nicht für die Erfüllung von Verträgen durch Händler, Hersteller oder Finanzdienstleister oder für die Beschaffenheit des Fahrzeuges.

(3) Ausgeschlossen ist neben der Haftung von Jobcars GmbH insbesondere auch die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Jobcars GmbH für vor, während oder nach der Auftragsabwicklung verursachte Schäden, ausgenommen für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und solche, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht entstanden sind und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Jobcars GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Jobcars GmbH beruhen

(4) Jobcars GmbH haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden.

(5) Angaben durch Jobcars GmbH zur steuerlichen Auswirkung der Inanspruchnahme eines Dienstfahrzeuges wie beispielsweise zum Umfang der Abgabenveränderung oder die Unternehmenskosten sind unverbindlich und dienen nur zur Orientierung. Jobcars GmbH erbringt keine Steuerberatung.

§ 7 Datenschutz

(1) Jobcars GmbH ist sich bewusst, dass den Nutzern ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten äußerst wichtig ist. Jobcars GmbH gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie im Übrigen nach der Datenschutzerklärung ([LINK]).

(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass Jobcars GmbH die vom Kunden angegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt, um Angebote zu erstellen und zuzusenden und die Vermittlung auszuführen. Jobcars GmbH darf Kunden postalisch, telefonisch und per E- Mail kontaktieren, sofern sie nicht gegenüber der Jobcars GmbH widersprechen. Jobcars GmbH ist ausdrücklich dazu berechtigt, die Daten des Kunden an Händler und ggfs. Finanzdienstleister zum Zweck der Angebotserstellung oder Auftragsabwicklung weiterzugeben.

§ 8 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit dies vereinbart werden kann, Münster.

 

Stand: 09/2021

Hinweise für Arbeitnehmer:
1 Enthält die Steuerabgaben die aus der Dienstwagenversteuerung Pauschalmethode entstehen
2 Bei Gehaltsumwandlung sind die relevanten Teile der Unternehmerkosten enthalten

Hinweise für den Arbeitgeber:
1 Enthält die monatl. Leasing-/Abo Rate
2 Enthält die Beiträge AG zur Sozialversicherung
3 Enthält die USt. die aus der Fahrzeugbereitstellung entsteht
4 Zusätzliche Kosten bei Leasing Es entstehen neben der berücksichtigten monatl. Leasingrate noch weitere Kosten für z.B. Strom, Versicherung, Wartung, Verschleiß, evtl. Überführungs- & Zulassungskosten, KfZ Steuer entfällt bei E-Auto bis 2030. Der Arbeitgeber sollte die weiteren Kosten in seiner detaillierten Kostenkalkulation unbedingt zusätzlich beachten! Inwieweit er die Kosten als Gehaltsumwandlung einrechnet oder im Dienstwagenüberlassungsvertrag regelt bleibt ihm überlassen.

Bei ABO ist in der Regel in der monatl. Rate alles enthalten außer Strom (ausgenommen Schäden, Mehrkilometer etc.)

Spare durch den Umweltbonus!

Die Leasingsonderzahlung ist durch den Umweltbonus und die Innovationsprämie für Sie kostenneutral. Bitte beachten Sie jedoch, dass auf die Anzahlung Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie des Bundes ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der staatliche Umweltbonus inkl. der Innovationsprämie gilt derzeit bis Erstzulassung 31.12.2022.

Von einer Verlängerung der Innovationsprämie bis Erstzulassung 31.12.2025 wird derzeit ausgegangen, jedoch liegt noch keine finale Bestätigung vor.

Abo vs Leasing

Der hauptsächliche Unterschied besteht in dem Leistungsumfang und der Flexibilität in der Laufzeit. Während bei Leasingangeboten häufig eine feste Laufzeit von 18-48 Monaten vereinbart wird, finde ich beim ABO Laufzeiten von 1-24 Monate und häufig die monatlich kündbar.

Der Leistungsumfang des ABOs beinhaltet bereits sämtliche für den Betrieb des Fahrzeuges notwendige Kosten außer Strom in der monatlichen Mietrate. Beim Leasing muss ich mich selber um eine Vollkaskoversicherung, Wartung, Bereifung etc.. kümmern.

Die Raten für das ABO sind in der Regel deutlich über denen beim Leasing, jedoch kann ich demgegenüber einige Kosten einsparen und die administrativen Aufwendungen in meinem Unternehmen senken. Beides sind sinnvolle Varianten, um Elektromobilität in meinen Firmenfuhrpark zu etablieren.